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KOMMUNIKATION UND BETEILIGUNG

Mit uns gelingt ein effizienter Dialog mit allen Interessensgruppen.

Für das Gelingen Ihres Vorhabens ist eine gute und strukturierte Kommunikation äußerst wichtig – und zwar in jeder Projektphase:

  • während des Genehmigungsverfahrens zwischen Behörden, Projektierer und Betreiber,
  • bei der Abstimmung von Kompensationsmaßnahmen zwischen Landwirten, Behörden und Betreiber,
  • oder auch bei der Vorstellung Ihres Projekts bei Gemeindevertretern.

So unterstützt die KEACON Sie:

  • Wir koordinieren Kommunikationsprozesse zwischen wichtigen Akteuren, die an der erfolgreichen Umsetzung Ihres Projekts beteiligt sind.
  • Projektentwickler und Betreiber beraten und unterstützen wir in der Umsetzung von Maßnahmen zur Beteiligung von Kommunen und weiteren Stakeholdern. So festigen und erhöhen wir gemeinsam mit Ihnen die Akzeptanz der erneuerbaren Energien bei Bürgerinnen und Bürgern.

Maßnahmen zur Beteiligung

Seit Verabschiedung des EEG 2021 haben Sie als Betreiber nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 die Möglichkeit, Kommunen an Ihren Windprojekten finanziell zu beteiligen. Das betrifft Neuanlagen und seit Inkrafttreten des EEG 2023 im Januar 2023 auch Bestandsanlagen.

Als Betreiber müssen Sie dazu gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 einen Vertrag mit der Gemeinde/den Gemeinden abschließen, welche sich in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage herum befinden. Bei gemeindefreien Gebieten in diesem Umkreis können Sie den zuständigen Landkreis beteiligen.

So unterstützt die KEACON Sie:

  • Wir erstellen Kartenmaterial, aus dem ersichtlich wird, welche Gemeinden auf Ihrer Windparkfläche vertreten sind, sowie eine Auflistung der prozentualen Flächenanteile pro Gemeinde.
  • Sie erhalten eine Übersicht darüber, mit welchen Prozentanteilen die betroffenen Gemeinden pro Windenergieanlage finanziell beteiligt werden müssten.
  • Wir unterstützen Sie in den Kommunikationsprozessen mit den betroffenen Gemeinden oder dem betroffenen Landkreis.
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