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UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND ARTENSCHUTZ

Mit uns sind Sie effizient in der Vorbereitung der geforderten Unterlagen.

Die Genehmigung zum Bau und Betrieb Ihres Projekts enthält für Sie in der Regel naturschutzrechtliche Auflagen und die Verpflichtung zu Kompensationsmaßnahmen. Welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, entscheiden die zuständigen Fachbehörden auf Basis von Fachgutachten und Berichten, die Sie den Behörden bei Antragsstellung zur Verfügung stellen müssen.

Die Behörden fordern unter anderem:

  • Gutachten zur Bewertung des Stör- und Tötungsrisikos für Vögel und Fledermäuse durch die Errichtung und den Betrieb Ihrer Anlagen
  • einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP)
  • gegebenenfalls einen Umweltverträglichkeitsbericht für die durch die Behörde durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • Kartenmaterial über das Vorkommen von Tierarten und Biotoptypen im Zusammenhang mit den Gutachten und Berichten, basierend auf einem Geographischen Informationssystem (GIS)

Die Fachgutachten und Berichte müssen Sie von unabhängigen naturschutzfachlich ausgebildeten Experten erstellen lassen. Den Untersuchungsrahmen zur Erstellung der Daten stimmen die Experten in Zusammenarbeit mit Ihnen im Vorfeld mit den zuständigen Naturschutzbehörden ab. Dabei arbeiten Ornithologen, Fledermausexperten, Landschaftsökologen, Geologen, Ingenieure und Biologen eng zusammen.

So unterstützt die KEACON Sie:

  • Für Sie gehen wir ins Feld und übernehmen die Kartierungen von Flora und Fauna.
  • Wir erstellen für Sie Fachgutachten und Landschaftspflegerische Begleitpläne.
  • Den Bericht für die Umweltverträglichkeitsprüfung erstellen wir für Sie.
  • Wir stellen Ihnen GIS-basiertes Kartenmaterial zur Verfügung.
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