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GENEHMIGUNGSAUFLAGEN UND NEBENBESTIMMUNGEN

Mit uns sind Ihre Kompensationsmaßnahmen für Sie kein Grund zur Sorge.

Als Bauherr sind Sie laut § 13 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dazu verpflichtet, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, werden zur Kompensation in der Regel Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen fällig.

So soll das Landschaftsbild durch Ihr Projekt möglichst wenig verändert werden. Durch den Bau und Betrieb beeinträchtigte Funktionen müssen Sie möglichst in räumlicher Nähe ausgleichen und durch Ersatzmaßnahmen kompensieren. Für gefährdete Tiere (Amphibien, Säugetiere, Vögel) müssen gegebenenfalls neue Habitate gefunden werden. Oder Sie werden verpflichtet, Vögel und Fledermäuse durch Maßnahmen wie beispielsweise zeitlich festgelegte Abschaltungen von Windenergieanlagen zu schützen. Für Amphibien kann die Errichtung von Feuchtbiotopen eine geeignete Schutzmaßnahme sein.

Die Behörden verlangen in der Regel, dass Sie Ihre Kompensations- und Schutzmaßnahmen über die gesamte Betriebsdauer monitoren und dokumentieren. Als neutraler, naturschutzfachlich versierter Dienstleister stellen wir für Sie die korrekte Durchführung sicher.

So unterstützt die KEACON Sie:

  • Wir ermitteln für Ihre naturschutzbezogenen Auflagen Kompensationsmaßnahmen, zum Beispiel geeignete Ausgleichs- und Ersatzflächen.
  • Werden Ihnen für den Erhalt Ihrer Genehmigung weitere Maßnahmen zugewiesen, so beraten wir Sie umfassend über Möglichkeiten der Umsetzung.
  • Ersatz- und Ausgleichsflächen beurteilen und dokumentieren wir für Sie aus naturschutzfachlicher Sicht.
  • Wir übernehmen das Monitoring und die lückenlose Dokumentation darüber, ob Ihre naturschutzrechtlichen Auflagen und Nebenbestimmungen eingehalten werden.
  • Die Ergebnisse dokumentieren wir für Sie zum Beispiel in Form eines Berichts und/oder einer Fotodokumentation zum Nachweis darüber, wie sich Ausgleichs- und Ersatzflächen entwickeln.
  • Wir bewerten für Sie Gutachten und Monitoringberichte und ermitteln, ob inhaltliche und fachliche Anpassungen notwendig sind.
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